Reservierung: 07221/63892

info@backhaus.at

Kommen Sie einfach vorbei oder greifen Sie zum Telefon oder senden Sie uns eine Mitteilung! Wir freuen uns auf Sie!

Urlaubsplanung '24:

Nun ist wieder durchgehend Normalbetreib bis zum Sonntag, 11. August.

Der Sommerbetriebsurlaub ist geplant von

Montag 12. August bis Mittwoch 11. September 2024.

 

 

 

Unsere Adresse:

Zum Alten Backhaus

Rohrerstr. 6 in Hausleiten

4064 Oftering

 

Anfahrt Siehe Rubrik

Parken am großen Parkplatz Wanderwege siehe Rubrik

Es gibt drei teilweise geschützte Raucherbereiche im Freien.

 

 

 

 

 

 

Bilder: www.streif-photography.com und 3 Eigenbilder

HINWEISE ZUR PANDEMIEZEIT

2022_04_16 WKO Corona Top aktuell für die Gastronomie

Entfall der Maskenpflicht in der Gastronomie ab 16. April bis vorläufig 8. Juli, 

2- oder 3-G-Kontrollen entfallen.

Eine Empfehlung zum Tragen von Masken besteht weiterhin.

WKO MITTEILUNG CORONA top aktuell 16. April 2022
2022_04_16 Corona WKO top aktuell.pdf
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2022_03_24 MITTEILUNG CORONA-UPDATE WKO Kurzfassung Gastronomie

Zusammenfassung für die Gastro:

Lt. WKO-Mitteilung vom 23.3.2022

Kunden müssen Masken tragen:

In sämtlichen Betriebsarten des Gastgewerbes mit Ausnahme des Sitzplatzes 

Entfall der Maskenpflicht:

Wenn ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorgelegt wird, entfällt die Maskenpflicht. Als dieser zählt ein aufrechtes Impfzertifikat (Grüner Pass), ein maximal sechs Monate alter Genesungs- oder Absonderungsbescheid sowie negative Corona-Tests. Die Gültigkeitsdauer der PCR-Tests beträgt 72 Stunden (in Wien wohl 48 Stunden), bei kontrollierten Schnelltests 24 Stunden.

VERANSTALTUNGEN
Bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern ist in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen.

Entfallen kann die Verpflichtung  bei 3G-Vorlage

 

WKO-Mitteilung 2022_03_24: 

Zusammenfassung fürs Backhaus durch Seniorchef Hannes Wild:

3-G-Kontrolle, Maske für Mitarbeiter Innenraum Pflicht, Maske für Gäste wie bisher vom und zum Sitzplatz als Empfehlung, im Gastgarten generell keine Masken. Massvolles Abstandhalten, kein Händeschütteln, keine Bussi:-) als Generalempfehlung 

2022_03_24 Corona Update WKO-mit Zusamme
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2022_02_21: Kurz und Bündig:

Ab 19.2.2022: Gilt wieder 3-G-Regel in der Gastro

Ab 5.3.2022: Weitestgehende Aufhebung der Coronamaßnahmen

Nachtgastro, Stehgastro, Barbetrieb, Konsumation bei Veranstaltungen usw. wieder  erlaubt.

FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, öffentl. Verk.-Mittel und Handel bleibt, in allen anderen Bereichen bleibt in geschl. Räumen nur eine Empfehlung zum Maskentragen

2022_02_16 WKO Weitestgehende Aufhebung bis 5_März
2022-02-16-weitestgehende-aufhebung-der-
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2022_02_16 Bundesgesetzblatt zur Aufhebung
2022_02_18 bugbla_2022_ii_62 Corona Nove
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Aktualisiert: Mo 31.1.2022

Wir gewährleisten höchstmöglichen Schutz durch Einhaltung der verpflichtenden Maßnahmen:

G2-Überprüfung beim Eingang - neu bitte ab jetzt mit Ausweis (z.B. Führerschein)

FFP2-Maske beim Eintritt, zum und vom Tisch

Bitte Desinfektionsstellen benutzen und nicht Händeschütteln! 

Bitte Abstand halten - Wir stellen die Tischgruppen möglichst auf 2m Abstand

Ab 5. Feb. 2022: Maximal 50 Personen dürfen in der Gruppe feiern

Sperrstunde 22:00 - ab 5. Feb. bis 24:00

 

Alle unsere Armaturen und Spender sind berührungslos.

Unsere Einweg-Speisekarten sind persönliche Exemplare zum Unterlegen und zum Mitnehmen

Bargeldlose Bezahlung ist jederzeit möglich.

 

       Wir die Wirtsleute und alle Mitarbeiter sind ausnahmslos geimpft!

 

               Denn, nur die Impfung schafft größtmögliche Freiheit!!! 

                                      Aus Verantwortung gegenüber dem Nächsten!

                                        Nichtimpfen ist falsch interpretierte Freiheit!

                                     Lest dazu über 50 fundierte Artikel etwas unterhalb.

        Siehe auch die neue Info-Homepage Coronafragen.at | Antworten auf Ihre Covid-19 Fragen

Erhellende Zeitungsartikel, Interviews und Leserbriefe - Öffnen und nochmals anklicken

Mit profunden Medien-Beiträgen möchten wir alle Zweifler zur Impfung aufrufen. Manche Beiträge musste ich selbst zweimal und öfter lesen, um alles zu verstehen.  Es kommen laufend Beiträge dazu. Der einzige wirkliche Schutz ist die Impfung.                                                        Erich Neuwirths COVID-19-Analysen - bitte im Google aufrufen - ist die meist aufgerufene Plattform Österreichs - Geehrt als einer der Helden bei der ORF-Gala B. Stöckls So 19.12.2021    Bitte öffnen Sie die folgenden Beiträge nach 2-maligem Anklicken zur optimalen Lesbarkeit.        Ihr Hannes Wild                                                                                           Letzter Upload: 9.1.2022

PHÄNOMEN: Ablehnung wissenschaftlich unstrittigen Wissens - Wikipedia 28.12.2021 - 22 Seiten
Wissenschaftsleugnung Wikipedia 2021_12_
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Sa 8. Jänner 2022: Wir sind im Zentrum von Wien gegen 17:00 unversehens von der Coronademo eingesperrt gewesen.  Ein Stunde lang konnte kein Auto mehr hinausfahren. Natürlich hab ich ein paar Bilder gemacht. Die Bilder sprechen für sich.

2021_12_09 WKO - Aktuelle Infos zur Öffnung 17.12.

2021_12_09 Öffnung 17.12. Corona-Update
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2021_11_22 WKO - Alle Infos zum heute beginnenden Lock-Down 3

WKO-UPDATE START LOCK DOWN 3 - Stand 22.11.2021
2021_11_22 WKO-Update start Lock Down 3.
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2021_11_15 WKO-Update - Schutzmaßnahme Teil-Lock-Down

Mit den konkreten Details für alle Bereiche ab 15. Nov.
2021_11_15 WKO-Corona-Update Teil-Lock-D
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2021_11_13 WKO Update - Lock Down für Ungeimpfte usw.

Lock down für Ungeimpfte ab 15. November 2021
2021_11_13 WKO Corona Lock Down f Ungeim
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2021_11_09 Info zur neuen 2-G-Regel - pdf bitte öffnen

Alles zur neuen G2-Regel
GASTRO: Eintritt nur mehr für Geimpfte und Genesene (Erkrankung max. 180 Tage zurückliegend)
2021_11_08 WKO Neue G-2-Regel Corona.pdf
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2021_09_29 Info Kontaktpersonenrückverfolgung

Aktuelle Mitteilung WKO zum 15. September 2021

2021_09_15 Corona - Bundesgesetzblatt.pd
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Aktuelle Mitteilung WKO zum 1. Juli 2021 - bitte anklicken

Ab Donnerstag 1. Juli fallen in der Gastronomie die Masken, und alle Einschränkungen. Aufrecht bleibt der 3-G-Nachweis und die einfache Registrierung mit Eintrittszeit, Name und Telefonnummer u/o e-Mail. 

Bitte lasst Euch impfen. Erst dann kann einigermaßen das normale Leben wieder beginnen. Wenn es keine außergewöhnlichen gesundheitlichen Argumente dagegen gibt, ist ist es ein Frage der Sozialität - siehe Artikel Univ. Prof. Manfred Prisching, Graz

Aktuelle Mitteilung der WKO für öffnungsschritte mit Do 10. Juni 2021

Aktuelle Mitteilung der WKO Ende April für die Öffnung ab 19. Mai 2021

Sg. Gäste und künftige Gäste!

Wenn Sie bei uns mit einer Gruppe kommen möchten, rufen Sie uns an!  Wir informieren Sie gerne, bzw. versuchen wir im Zweifelsfall immer eine Lösung zu finden. 

Wir haben unseren Gastgarte mit Tischen und Sessel neu ausgestattet. Besonders hilfreich für das längere Verweilen im Freien sind unsere Heizstrahler, die wir Ihnen gerne einschalten. Überdachungen, Filzunterlagen, Decken und Windfangnetzte ermöglichen es, dass Gruppen bis 10 Personen es draußen länger aushalten.

2021_05_19 WKO Neue Öffnungsschritte.JPG
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Aktuelle Mitteilung der WKO vom 5.2.2021

 

 

WKOOE_Logo

Corona-ChefInfo

 

 

coronavirus NL header1

 

 

apostroph

Sehr geehrte Unternehmerkolleginnen und Kollegen,

 

ab Montag 8. Februar 2021 gilt wie angekündigt die neue Lockerungsverordnung, die erste Schritte zum Öffnen ermöglicht.

Im heutigen Newsletter informieren wir zu den Eckpunkten der neuen Lockerungsverordnung, sowie zu weiteren aktuellen Themen:

  • Lockerungsverordnung ab 8. Februar 2021 - Eckpunkte
  • Neue Einreisebestimmungen für Pendler ab 10. Februar
  • Verbesserungen bei der Investitionsprämie
  • Übersicht und Ratgeber zu den Corona Förderungen
  • Testmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben

 

 

DH20Chefinfo

Doris Hummer Präsidentin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Lockerungsverordnung ab 8. Februar 2021 - Eckpunkte

 

 

Die veröffentlichte Verordnung im Gesamttext stellen wir hier zur Verfügung.

Ausgangsbeschränkungen

  • Ausgangsbeschränkungen gelten nur noch zwischen 20:00 und 6:00 Uhr
  • Während dieser Zeit dürfen Sie das Haus insbesondere aus folgenden Gründen verlassen:
    • Notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
    • Anderen Menschen helfen/pflegen
    • Beruf und Ausbildung
    • Testungen
    • Kontakt mit Angehörigen, Partnern und wichtigen Bezugspersonen
    • Bewegung an der frischen Luft
  • Während des Tages ist es möglich sich mit einem anderen Haushalt zu treffen (bis zu 4 Erwachsene plus 6 Kinder)

Öffentliche Orte

  • Grundsätzlich gilt: An öffentlichen Orten im Freien sind zu allen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, zwei Meter Abstand zu halten. In geschlossenen Räumen an öffentlichen Orten ist zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen.
     

Einzelhandel

  • Der gesamte Handel hat wieder geöffnet. Die Öffnungszeit wird von 6:00 bis 19:00 Uhr festgelegt. Für Kunden besteht die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kundenbereiche im gesamten Handel gilt eine Beschränkung von 20m2 pro Kunde.
     

Dienstleistungen

  • Alle Dienstleistungen (zB Notar, Bank- oder Versicherungsberatungen)  sind geöffnet. 
    • Es bestehen jedoch besondere Hygieneauflagen
      • Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen
      • 20m2 Beschränkung pro Kunde
      • Dienstleistungen dürfen nur gegenüber so vielen Personen erbracht werden, als zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind
  • Für körpernahe Dienstleister (zB Frisöre, Kosmetiker) gelten teils besondere Vorschriften:
    • Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen
    • 10m2 pro Kunde und Zutrittstests (Nachweis über einen negativen Test auf SARS-CoV-2)
    • Zutrittstests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein
    • Zutrittstests müssen von öffentlich-befugten Stellen stammen (keine Selbsttests)
      • Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr
    • Bei Unterschreitung des 2-Meter-Abstands müssen zumutbare Schutzmaßnahmen gesetzt werden (zB vermehrte Desinfektionen)
    • Keine Verabreichung von Speisen und Getränke
  • Dienstleistungen zu Aus- und Fortbildungszwecken dürfen jeweils nur gegenüber einer Person oder Personen aus demselben Haushalt erbracht werden (zB Einzel-Nachhilfe)
  • Dienstleistungen zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken, die nicht digital durchgeführt werden können, können aber weiterhin als ausnahmsweise zulässige Veranstaltungen (unter Hygieneauflagen) stattfinden.
     

Museen & Bibliotheken

  • Museen, Bibliotheken, Büchereien, Archive, Kunsthallen und kulturelle Ausstellungshäuser sind wieder geöffnet. Es besteht die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes von 2 Metern sowie die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Für Besucherbereiche gilt eine Beschränkung von 20m2 pro Besucher. 
     

Freizeitbetriebe

  • Tierparks (Zoos) sind wieder geöffnet. Es besteht die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes von 2 Metern sowie die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, auch Outdoor. Für Besucherbereiche gilt eine Beschränkung von 20 m2 pro Besucher.
  • Das Betreten von Indoor-Sportstätten wie Fitnessstudios, Hallenbäder etc. ist weiterhin untersagt. Outdoor-Sportstätten sind weiterhin geöffnet (jedoch nicht für Kontaktsportarten).

Gastronomie und Hotellerie

Für die Gastronomie und Hotellerie ändert sich durch diese neue Lockerungsverordnung nichts. Es bleiben die aktuell gültigen Regelungen weiterhin aufrecht.

Maskenpflicht für Mitarbeiter

  • Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen spätestens alle sieben Tage einen negativen Test vorweisen. Kann ein negativer Nachweis nicht erbracht werden, ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Getestete Mitarbeiter müssen an Arbeitsorten dennoch zumindest eine herkömmliche MNS-Maske tragen, sofern Kontakt mit anderen Personen (zB Kunden, Kollegen) nicht verlässlich ausgeschlossen ist. Dies gilt derzeit auch im Freien. 

 

 

 

Aktueller Stand lt. Mo 18.1.2021:

Leider verschiebt sich die Öffnung der Gastronomie aufgrund des neu aufgetauchten ansteckenderen "englischen Virus" nochmals um 1 Monat.

Bis Ende Februar mit FFP-Maske und 2m  

ist vorläufig die neue Devise der Regierung. 

 

Aktueller Stand lt. Do 7.1.2021:

Laut unseres Kollegen und sehr engagierten WKO-Spartensprechers Kommerzialrat Gerold Royda wird davon ausgegangen, dass mit dem 24. Jänner der Lock-Down beendet wird, und wir für Euch nach 3 Monaten endlich wieder aufsperren dürfen. Also Do 28.1. startet dann das Backhaus hoffentlich wieder in gewohnter Weise. Am 22. und 23. Jänner gibt es eine verpflichtende Teilnahmen unsererseits an der Onlineschulung der WKO für Gastro-Präventionskonzept und Veranstalterpräventionskonzept. Es wird voraussichtlich dann auch praxistaugliche Tests geben, die wir regelmäßig selbst anwenden dürfen, damit wir und die Mitarbeitern unseren Gästen mit großer Gewissheit gegenübertreten können, nicht Virusüberträger zu sein. Johanna und ich haben die Corona-Grippe durchgemacht, und sind daher für einige Monate vor dem Virus und vor Übertragung geschützt.

Diese Infos gelten vorbehaltlich den bis dahin erscheinenden Regierungsverordnungen.

WKO-Mitteilung - Mail vom 19. Dezember 2020

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

 

Der nunmehr 3. Lock-Down wird wieder eine riesen Herausforderung für die Wirtschaft. Das was in zahlreichen Verhandlungen mit der Regierung gelungen ist wurde heute den Medien vorgestellt.

Heute stellen wir einen Überblick über die von der Regierung verlautbarten Maßnahmen zur Verfügung. Sobald Details bzw die Verordnung vorliegen Informieren wir umgehend.

 

Schließung und Öffnungsplan:

  • Betriebe bleiben vom 26. Dezember 2020 bis 17. Jänner 2021 geschlossen (Ausnahmen nur wie bisher: Lebensmittelhandel, Tankstellen, Apotheken,..)
  • Ab 18. Jänner 2021 soll die Öffnung von Handel, Gastronomie/Hotellerie und für körpernahe Dienstleistungen wieder erlaubt sein. Voraussetzung: UnternehmerInnen, Mitarbeiter sowie Kunden und Gäste, müssen einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen können. Dazu werden wir auf eine möglichst unbürokratische Abwicklung für die Betriebe drängen. Die Verhandlungen sind im Laufen
  • Seilbahnen/Liftbetreiber: Öffnung ab 24. Dezember 2020 unter Einhaltung konkreter Schutzmaßnahmen (Maskenpflicht, Abstandsregeln, Präventionskonzepte,…)

 

Ausgangsregelung:

Die Ausgangsregelung (Verlassen des privaten Wohnbereichs ist nur zu bestimmten Zwecken zulässig) wird bis zumindest Montag, 18. Jänner 2021, verlängert und gilt nun wieder den ganzen Tag (Ausdehnung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung auf eine grundsätzlich generelle Ausgangsbeschränkung).

Weihnachten:

Die Regelungen für den 24. und 25. Dezember bleiben aufrecht: An diesen beiden Tagen gelten keine Ausgangsregelungen. Zusammenkünfte von max. 10 Personen aus max. 10 verschiedenen Haushalten sind möglich.

Freitesten:

Am 15., 16. und 17. Jänner, sind österreichweite Massentest geplant. Mit einem negativen Test kann die Ausgangssperre mit 18. Jänner beendet werden („Freitesten“); ohne Test verlängert sich die Ausgangsbeschränkung um eine Woche, also bis inklusive 24. Jänner und überall, wo man hindarf (z.B.: Arbeit, Lebensmittel einkaufen) ist eine FFP 2 Maske zu tragen wo sonst MNS vorgeschrieben ist

Kundenbereiche:

Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (insbes. Friseure, Kosmetiker, Piercen, Tätowieren etc.) wird bis 18. Jänner 2021 untersagt. Alle anderen Dienstleistungen bleiben grundsätzlich erlaubt. Lieferungen sind zulässig. Die Abholung von Speisen ist weiterhin möglich. Zudem ist ab 26.12. „Click & Collect“ im Handel erlaubt.

Weiterhin geöffnet bleiben insbesondere:

Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, Verkauf von Tierfutter, Tankstellen, Banken, Trafiken, KFZ-Werkstätten etc.

Seilbahnen und Skilifte:

Seilbahnen und Zahnradbahnen (Skilifte) dürfen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben (insbes. FFP-2-Maske) voraussichtlich am 24. Dezember öffnen. Die Bundesländer können weitere Vorgaben vorsehen.

Sportstätten:

Outdoor-Sportstätten bleiben geöffnet (z.B. Langlauf-Loipen und Eislaufplätze).

Freizeiteinrichtungen:

Das Betreten von Freizeiteinrichtungen (wie z.B. Theater,, Tanzschulen, Kinos, etc.) wird weiterhin verboten sein – voraussichtlich bis 18. Jänner 2021.

Gastronomie und Beherbergung:

Hinsichtlich Gastronomie und Beherbergung gibt es derzeit keine wesentlichen Änderungen, diese bleiben daher grundsätzlich auch weiterhin geschlossen (wenige Ausnahmen wie z. B. Betriebskantinen).

Öffnungen sind ab 18. Jänner 2021 vorgesehen (unter bestimmten Auflagen).

Veranstaltungen:

Auch Veranstaltungen bleiben weiterhin verboten. Die Ausnahmen sind im Wesentlichen gleichgeblieben.

Ab 18. Jänner 2021 gelten folgende Beschränkungen: 500 Personen Indoor, 750 Personen Outdoor. Es dürfen nur 50% der Kapazitäten der Plätze belegt sein.

Schulen:

Alle Schulstufen gehen von 7. bis 17. Jänner ins Distance Learning. Ab 18. Jänner soll wieder Unterricht vor Ort stattfinden.

Generelle Öffnungen ab 18. Jänner 2021 (unter strengen Auflagen insbesondere negative Corona-Tests) vorgesehen.

Hinweis:

Bis zur Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung durch die Bundesregierung können sich noch Änderungen ergeben

 

 

 

Eintrag 10.12.2020

Sg. Gäste und Freunde des Backhauses!

Als Beitrag, dass wir bald wieder aufsperren können, haben wir aus der Homepage des Landes OÖ. einige Hinweise zusammengefasst:

 

Unser Aufruf (wir hatten Anfang November Corona!):

 

Bitte geht alle Testen!

Die Bevölkerungstestungen finden von Fr 11. bis Mo 14. Dezember 2020 an allen Teststationen jeden Tag von 8:00 bis 20:00 statt.

Alle Infos unter: www.land-oberoesterreich.gv.at/245399.htm

Die Testaktion richtet sich grundsätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger ab 6 Jahren mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Oberösterreich. Auch Personen, die sich aus Arbeits- und Studiengründen in Oberösterreich aufhalten, dürfen teilnehmen.

Sie können sich dafür bereits seit 7. Dezember 2020 anmelden. Der COVID-19-Schnelltest ist freiwillig und kostenlos!

Testformular herunterladen:

www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Personenblatt_Antigentest.pdf

Häufig gestellt Fragen (FAQs) bezüglich Bevölkerungstestung:

www.land-oberoesterreich.gv.at/245624.htm

 

Wer darf nicht an der Testaktion teilnehmen?

Folgende Personen werden NICHT getestet:  

Personen, die Symptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen (in diesem Fall bitte den Hausarzt oder die Gesundheitshotline 1450 kontaktieren), 

Personen, die sich aus einem anderen Grund im häuslichen Krankenstand befinden,

Personen, die in den letzten drei Monaten wegen einer SARS-CoV-2-Positivtestung in behördlicher Absonderung waren,

Personen, die zurzeit in Quarantäne, Isolation oder in häuslicher Absonderung sind

Personen, die schon für einen anderweitigen behördlichen Termin für einen Test vorgemerkt sind

Personen, die berufsbedingt regelmäßig getestet werden

Kinder vor der Schulpflicht

Personen, die in Alten- und Pflegheimen wohnen

Personen, die sich stationär in einer Krankenhausbehandlung befinden

„Sonst gibt es keinen vernünftigen Grund, nicht teilzunehmen – außer Ausreden!“ (Gruß Hannes)

Dazupassend Christine Haiden am Do 10.12.2020 in den OÖN.: Bitte anklicken und vergrößern!

2010_12_02 Aktuelle Mitteilung von Ministerin Köstinger - Der umfassende Text ist im pdf nachzulesen.

Betreff: Infos von Gerald Royda – Übermittlung des Nachricht von Frau Minister Köstinger

Die Bundesregierung stellt heute den Fahrplan der COVID-19 Massnahmen ab dem 7.12. und auch für die Wintersaison vor. Oberstes Ziel bleibt weiterhin, Kontakte zu meiden. Es bestehen auch künftig restriktive Einschränkungen im privaten und gesellschaftlichen Leben:

 

- Für Gastronomie, Tourismus- & Freizeitbetriebe sowie der Veranstalterbranche werden die Maßnahmen (Betretungsverbote) bis einschließlich 06.01.2021 verlängert.
- Gleichzeitig werden die Wirtschaftshilfen bis Ende Dezember fortgesetzt: dazu zählt ein Lockdown-Umsatzersatz von 50 % und die Verlängerung der verbesserten November-Kurzarbeit auch für Dezember
- Die Benützung von Seil- und Zahnradbahnen für Freizeitzwecke ist ab 24.12. zulässig, somit sind Tagesausflüge für Erholung und Sport gesichert. In geschlossenen Kabinen ist zusätzlich eine Kapazitätsbeschränkung von 50 % vorgesehen.
- Das Betretungsverbot von Freizeiteinrichtungen bleibt aufrecht, Tierparks können ab 24.12. outdoor wieder öffnen.

Detailinformationen werden umgehend übermittelt. Mein Team und ich stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung – alle weiteren Informationen sind unter www.sichere-gastfreundschaft.at abrufbar.

Liebe Grüße, Elli Köstinger

 

2020_12_02 Übersicht_Stand_Lockerung -
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2020_11_03 Gastro-Lock-Down 3.Nov. 00:00 bis 30. Nov. 24:00

Eintrag Mo 2.11.2020 11:00

Im November sind Gastronomiebetriebe in ganz Österreich geschlossen, d.h. Konsumation vor Ort ist nicht möglich.

Abholung oder Lieferservice von Speisen und Getränken ist von 6-20:00 erlaubt (Speisen und Getränke brauchen vom Gesetz her nicht vorbestellt werden.)      

Mindestabstand 1 m und Maskenpflicht - so wie bisher. Face-Shields sind nicht mehr erlaubt.

 

SPEZIELLE HINWEISE FÜR DIE PANDEMIEZEIT:

 

Eintrag Di 20.10.2020

Ab Freitag 23. Okt. 2020  00:00 gilt neu: (Der konkrete Verordnungstext wird uns erst zugeschickt.)

 

Innenbereich: Max. 6 Personen je Tisch, max. 6 P. je eintretende Gruppe bzw. alle in einem Haushalt                           gemeinsam lebende ( + minderj. Kinder)

                       Registrierungspflicht je Person/Haushalt mit Name und Tel.Nr. u/o e-Mail u/o

                       Wohnadresse. Bei Familien genügt 1 Kärtchen. 

 

Aussenbereich: Max. 12 Personen je Tisch, max. 12 Personen je  Gruppe (+minderj. Kinder)

                       Keine Reg.Pflicht im Aussenbereich.

 

ACHTUNG: Diese Eintragung auf dem folgend dargestellten Kärtchen dient ganz streng nur einer eventuell notwendigen Nachverfolgbarkeit bei Auftreten eines Covid-19-Verdachtsfalles im Lokal. wir müssen das ausgefüllte Kärtchen mindesten 28 Tage aufbewahren und spätestens nach 42 Tagen vernichtet haben.

Wir unterstützen Euch beim Ausfüllen - brauchts deswegen nicht zu Hause bleiben :-) ....

Wir tragen diese Aufgabe einmal mit Fassung.

 

2020_10_21: Diese Registrierungskärtchen liegen ab Do 22.10.2020 im Backhaus zur verpflichtenden Eintragung auf

SPEZIELLE HINWEISE FÜR DIE PANDEMIEZEIT:

  

Eintrag 28.9.2020

Die gute Nachricht - sehen wir's positiv:

                                                            Jetzt müssen wir öfter fortgehen!

Weil wir nur mehr max. 10 Personen gruppenweise annehmen/einlassen dürfen.

Die Regierung hat ein neue vorbeugende einschränkend Pandemieverordnung bekanntgegeben, siehe Spalte  "HINWEISE ZUR PANDEMIEZEIT". Feiern in Innenräumen ist jetzt beschränkt auf 10 Personen. Im Gastgarten dürfen wir mit den leistungsfähigen Infrarotstrahlern und entsprechender Versorgung mit Decken und Jacken Gruppen bis 50 Personen aufnehmen.

 

Ansonst ist nichts schlimmes dran. Die Maskenpflicht wie schon im Juni/Juli halten wir aus, wichtig ist, dass die Wirtschaft weitergeht. 

MEINE BITTE: Lassen wir uns die Freude am Leben nicht nehmen. Das Schlimmste ist nicht mit Corona zu leben, sondern wenn durch schwindende wirtschaftliche Grundlagen politische Instabilitäten entstehen. Weil dann könnte es sein, dass wir uns einmal an die zwar vielerorts nicht ganz harmlose aber dennoch friedliche Coronazeit zurücksehnen.

DARUM: Kommt auch weiterhin fest ist Wirtshaus, ins Geschäft, usw.

Im Namen der Familie, Euer Hannes Wild

 

Eintrag/Ergänzung 23.9.2020 - 10:00 Uhr:

Ab Montag 21.9.2020 gilt folgende neue Regelung lt. Regierungsverordnung. 

WKO-Mitteilung von Di 22.9.2020  17:00  bzw. Auszug aus der konsolidierten Rechtsvorschrift des Bundes für Covid 19 Maßnahmen, Fassung vom 23.9.2020 (Homepage Rotes Kreuz www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162)

+ Abstand zu gruppenfremden Personen mindestens 1 m 

+ Maskenpflicht in Innenräumen 

   Für Gäste beim Eintreten ins Lokal, am Weg zum und vom Tisch, zB. beim Gang zum Buffet, oder       aufs WC usw., am Sitzplatz ist keine Maskenpflicht.

   Für Betreiber und Mitarbeiter beim Kundenkontakt (oder Trennwand z.B. an der Kassa)

 

+ Gruppen von Max. 10 Personen plus der minderj. Kinder 

   (ausgenommen Seminarbetrieb und Begräbniszehrungen)

   oder Gruppen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

+ Pro Tisch Max. 10 Personen plus der minderj. Kinder 

+ Abstand zwischen deN Gästegruppen mind. 1 m, wenn keine Trennwände möglich sind.

+ Empfänge und Essen an Stehtischen sind im Innenbereich nicht möglich.

+ Konsumation ist in Innenräumen nur im Sitzen erlaubt.

+ Sperrstunde ist generell 01:00

+ Buffet: Selbstbedienung ist gestattet nach unmittelbarer Händedesinfektion

   oder mit Einweghandschuhen oder Einwegvorlegebesteck

 

Im Gastgartenbereich sind Gruppen bis 100 Personen möglich, wobei ab 50 Personen ein Präventivkonzept notwendig wird. Unsere 10 neuen Strahler mit 1500 W machen eine hervorragende Arbeit, sodass wir für Gruppen bis 50 Personen bei entsprechender Gewandung und der richtigen Einstellung im Gastgarten unter den Großschirmen recht schöne Feiern gestalten können.

 

Eintrag Fr 17.7.2020

Ab heute gibts eine von als sehr sinnvoll erachtete einfache Gästeregistrierung mit Name und Tel.Nr.

Eine Person je Tisch genügt. Der Zettel dient nur im Ernstfall der Covid19-Behörde - sonst wird dieser wieder vernichtet. Auf Wunsch können Gäste diese Eintragung auch in eine Gästekarte umwandeln.

 

Eintrag Sa 11.7.2020 - 9:00

Mitteilung der WKO bezüglich Gastgarten und Maskenpflicht für Gäste: Entgegen der ersten Auslegung gilt jetzt auch die selbe Maskenpflicht wie in den Innenräumen - d.h. am Weg zum und vom Tisch ist auch im Gastgarten die Maske zu tragen.

 

Eintrag Do 9.7.2020

Mit heutigem Tag sind wir wieder in der Maskenpflicht mit zusätzlichen Bestimmungen.

Bis zum erfolgreichen Einsatz eines Impfstoffes wird das einfach immer wieder zum Alltag gehören.

Lassen wir uns trotz dieser Auflagen die Lebensfreude nicht nehmen. Wir müssen halt da durch 😊.

Und wir sind gern Teil Eurer Lebensfreude ….

 

+ Das Bedienungspersonal muss beim Kontakt mit dem Gast Maske tragen (Innen- und Aussenbereich), der Gast am Weg zum und vom Tisch. Im Gastgarten entfällt für den Gast die Maskenpflicht, wenn ein Abstand von 1m gewahrt werden kann.

 

+ Maximal 10 Personen dürfen an einem Tisch Platz nehmen. (Mindestabstand zur nächsten Gästerunde 1m)

 

+ Eine freiwillige Registrierung der Gästekontaktdaten (Name, Tel.Nr. Datum/Uhrzeit) ist im Falle einer

erfolgten Ansteckungsortung bei der sehr wichtigen Rückverfolgbarkeit hilfreich.

Deshalb werden wir solche Listen auf den Tischen auflegen.

 

Eintrag vom 25. Juni 2020

Das Backhaus startet gemeinsam mit seinen Künstlern, Musikern und Handwerkern mit dem neuen Backhauskalender "zurück in die neue Normalität" ..... Der Gastronomiebetrieb ist gesetzlich in bevorzugter Stellung, weil es sonst einfach nicht funktioniert. Umso wichtiger ist es, mit einem Mindestmaß an Umsicht und Sensibilität diese "neue Normalität" abzusichern. Besonders bei Veranstaltungen dürfen wir nicht darauf vergessen, dass das Virus noch nicht gänzlich besiegt ist..

Nach den Erfahrungen in der ersten Woche nach der Lockerung vom 15. Juni müssen wir besonders auf vier wichtige Regeln hinweisen:

+ Bitte nicht Händeschütteln - besonders älteren Semestern fällt das schwer. 

+ Bitte keine Bussi - auch nicht am Ende einer schönen Feier !!! (Die Bussi-Gesellschaft ist bei uns kulturell sowieso gar nicht begründet! Echte und ehrliche Zuneigung kann man auch anders erweisen.)

+ 1 m  Mindestabstand gilt ohne Maske umso mehr. Wir trachten mit den Tischaufstellungen danach, bzw. passt bitte beim intensiven Reden miteinander auch darauf auf.

+ Händewaschen - wir haben im Gastgartenbereich (bei der Hütte) zusätzlich ein neues Waschbecken mit Seifenspender montiert.

 

Lockerungsverordnung Fr 29. Mai 2020:

+ Feiern bis 100 P wieder möglich + 4 verschiedene Personen je Tisch plus Kinder bzw. plus Personen aus eigenem Haushalt (wird erst ab 15. Juni erweitert: Eintretende Gruppen dürfen dann wieder zusammensitzen.)

+ 1 m Abstand zwischen den Tischgruppen bleibt

Geplant ab 15. Juni: + MNS-Pflicht fällt für Gäste + Max. Öffnungszeit 01:00

ACHTUNG: Händeschütteln und Umarmung ist nach wie vor zu vermeiden!!!

 

Eintragung zur Wiedereröffnung am 15. Mai 2020

Wir haben in verschiedene Maßnahmen und  Vorkehrungen investiert, um den öffentlichen Bestimmungen und den Bedürfnissen der Gäste gerecht zu werden. Mit vielen Einzelräumen gibt es auf Wunsch die Möglichkeit, den Aufenthalt im Backhaus in relativer Privatsphäre zu verbringen. Risikopatienten können wir besonders geschützte Sitzplatz-Bereiche reservieren - bitte uns zu verständigen, bzw. um Reservierung.

AKTIVER SCHUTZ DURCH ACHTSAMKEIT: Wir schützen uns trotz der zur Zeit geringen Ansteckungsmöglichkeit mit großer Achtsamkeit in unseren Begegnungen: Mindestabstand 1m, kein Händeschütteln und Umarmen, am Weg zum Tisch tragen wir beim Eintreten noch den Mundschutz. Mehrmaliges Händewaschen ist ein einfaches aber wirksames Hilfsmittel. Nicht einfach, aber wichtig: Mit den Händen nicht ins Gesicht fahren!

WIR HABEN VON UNS AUS FOLGEDE MASSNAHMEN GETROFFEN: + Die Speisekarte soll sich jeder nach Hause mitnehmen. Jeder Gast bekommt immer eine neue trendig auf Packpapier gedruckte frische Karte die auch als  Tischauflage verwendet wird. Salz und Pfeffer kommen nur auf Verlangen in Briefchenform zum Gast.   + Am WC sind die Handtuchspender neu mit Touch gekommen, in jeder Zelle gibt es jetzt eine Desinfektionsmöglichkeit. Die Wasserhähne sind sowieso schon kontaktlos.