2022_04_16 WKO Corona Top aktuell für die Gastronomie
Entfall der Maskenpflicht in der Gastronomie ab 16. April bis vorläufig 8. Juli,
2- oder 3-G-Kontrollen entfallen.
Eine Empfehlung zum Tragen von Masken besteht weiterhin.
2022_03_24 MITTEILUNG CORONA-UPDATE WKO Kurzfassung Gastronomie
Zusammenfassung für die Gastro:
Lt. WKO-Mitteilung vom 23.3.2022
Kunden müssen Masken tragen:
In sämtlichen Betriebsarten des Gastgewerbes mit Ausnahme des Sitzplatzes
Entfall der Maskenpflicht:
Wenn ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorgelegt wird, entfällt die
Maskenpflicht. Als dieser zählt ein aufrechtes Impfzertifikat (Grüner Pass), ein maximal sechs Monate
alter Genesungs- oder Absonderungsbescheid sowie negative Corona-Tests. Die Gültigkeitsdauer der PCR-Tests beträgt 72 Stunden (in
Wien wohl 48 Stunden), bei kontrollierten Schnelltests 24 Stunden.
VERANSTALTUNGEN
Bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern ist in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen.
Entfallen kann die Verpflichtung bei 3G-Vorlage
WKO-Mitteilung 2022_03_24:
Zusammenfassung fürs Backhaus durch Seniorchef Hannes Wild:
3-G-Kontrolle, Maske für Mitarbeiter Innenraum Pflicht, Maske für Gäste wie bisher vom und zum Sitzplatz als Empfehlung, im Gastgarten generell keine Masken. Massvolles Abstandhalten, kein Händeschütteln, keine Bussi:-) als Generalempfehlung
2022_02_21: Kurz und Bündig:
Ab 19.2.2022: Gilt wieder 3-G-Regel in der Gastro
Ab 5.3.2022: Weitestgehende Aufhebung der Coronamaßnahmen
Nachtgastro, Stehgastro, Barbetrieb, Konsumation bei Veranstaltungen usw. wieder erlaubt.
FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, öffentl. Verk.-Mittel und Handel bleibt, in allen anderen Bereichen bleibt in geschl. Räumen nur eine Empfehlung zum Maskentragen
Aktualisiert: Mo 31.1.2022
Wir gewährleisten höchstmöglichen Schutz durch Einhaltung der verpflichtenden Maßnahmen:
G2-Überprüfung beim Eingang - neu bitte ab jetzt mit Ausweis (z.B. Führerschein)
FFP2-Maske beim Eintritt, zum und vom Tisch
Bitte Desinfektionsstellen benutzen und nicht Händeschütteln!
Bitte Abstand halten - Wir stellen die Tischgruppen möglichst auf 2m Abstand
Ab 5. Feb. 2022: Maximal 50 Personen dürfen in der Gruppe feiern
Sperrstunde 22:00 - ab 5. Feb. bis 24:00
Alle unsere Armaturen und Spender sind berührungslos.
Unsere Einweg-Speisekarten sind persönliche Exemplare zum Unterlegen und zum Mitnehmen
Bargeldlose Bezahlung ist jederzeit möglich.
Wir die Wirtsleute und alle Mitarbeiter sind ausnahmslos geimpft!
Denn, nur die Impfung schafft größtmögliche Freiheit!!!
Aus Verantwortung gegenüber dem Nächsten!
Nichtimpfen ist falsch interpretierte Freiheit!
Lest dazu über 50 fundierte Artikel etwas unterhalb.
Siehe auch die neue Info-Homepage Coronafragen.at | Antworten auf Ihre Covid-19 Fragen
Mitteilung des Bundesministeriums: Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung (wko.at)
Ab Donnerstag 1. Juli fallen in der Gastronomie die Masken, und alle Einschränkungen. Aufrecht bleibt der 3-G-Nachweis und die einfache Registrierung mit Eintrittszeit, Name und Telefonnummer u/o e-Mail.
Sg. Gäste und künftige Gäste!
Wenn Sie bei uns mit einer Gruppe kommen möchten, rufen Sie uns an! Wir informieren Sie gerne, bzw. versuchen wir im Zweifelsfall immer eine Lösung zu finden.
Wir haben unseren Gastgarte mit Tischen und Sessel neu ausgestattet. Besonders hilfreich für das längere Verweilen im Freien sind unsere Heizstrahler, die wir Ihnen gerne einschalten. Überdachungen, Filzunterlagen, Decken und Windfangnetzte ermöglichen es, dass Gruppen bis 10 Personen es draußen länger aushalten.
Aktuelle Mitteilung der WKO vom 5.2.2021
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Aktueller Stand lt. Mo 18.1.2021:
Leider verschiebt sich die Öffnung der Gastronomie aufgrund des neu aufgetauchten ansteckenderen "englischen Virus" nochmals um 1 Monat.
Bis Ende Februar mit FFP-Maske und 2m
ist vorläufig die neue Devise der Regierung.
Aktueller Stand lt. Do 7.1.2021:
Laut unseres Kollegen und sehr engagierten WKO-Spartensprechers Kommerzialrat Gerold Royda wird davon ausgegangen, dass mit dem 24. Jänner der Lock-Down beendet wird, und wir für Euch nach 3 Monaten endlich wieder aufsperren dürfen. Also Do 28.1. startet dann das Backhaus hoffentlich wieder in gewohnter Weise. Am 22. und 23. Jänner gibt es eine verpflichtende Teilnahmen unsererseits an der Onlineschulung der WKO für Gastro-Präventionskonzept und Veranstalterpräventionskonzept. Es wird voraussichtlich dann auch praxistaugliche Tests geben, die wir regelmäßig selbst anwenden dürfen, damit wir und die Mitarbeitern unseren Gästen mit großer Gewissheit gegenübertreten können, nicht Virusüberträger zu sein. Johanna und ich haben die Corona-Grippe durchgemacht, und sind daher für einige Monate vor dem Virus und vor Übertragung geschützt.
Diese Infos gelten vorbehaltlich den bis dahin erscheinenden Regierungsverordnungen.
WKO-Mitteilung - Mail vom 19. Dezember 2020 Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer, |
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Der nunmehr 3. Lock-Down wird wieder eine riesen Herausforderung für die Wirtschaft. Das was in zahlreichen
Verhandlungen mit der Regierung gelungen ist wurde heute den Medien vorgestellt. |
Schließung und Öffnungsplan:
Ausgangsregelung:
Die Ausgangsregelung (Verlassen des privaten Wohnbereichs ist nur zu bestimmten Zwecken zulässig) wird bis zumindest Montag, 18. Jänner 2021, verlängert und gilt nun wieder den ganzen Tag (Ausdehnung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung auf eine grundsätzlich generelle Ausgangsbeschränkung).
Weihnachten:
Die Regelungen für den 24. und 25. Dezember bleiben aufrecht: An diesen beiden Tagen gelten keine Ausgangsregelungen. Zusammenkünfte von max. 10 Personen aus max. 10 verschiedenen Haushalten sind möglich.
Freitesten:
Am 15., 16. und 17. Jänner, sind österreichweite Massentest geplant. Mit einem negativen Test kann die Ausgangssperre mit 18. Jänner beendet werden („Freitesten“); ohne Test verlängert sich die Ausgangsbeschränkung um eine Woche, also bis inklusive 24. Jänner und überall, wo man hindarf (z.B.: Arbeit, Lebensmittel einkaufen) ist eine FFP 2 Maske zu tragen wo sonst MNS vorgeschrieben ist
Kundenbereiche:
Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (insbes. Friseure, Kosmetiker, Piercen, Tätowieren etc.) wird bis 18. Jänner 2021 untersagt. Alle anderen Dienstleistungen bleiben grundsätzlich erlaubt. Lieferungen sind zulässig. Die Abholung von Speisen ist weiterhin möglich. Zudem ist ab 26.12. „Click & Collect“ im Handel erlaubt.
Weiterhin geöffnet bleiben insbesondere:
Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, Verkauf von Tierfutter, Tankstellen, Banken, Trafiken, KFZ-Werkstätten etc.
Seilbahnen und Skilifte:
Seilbahnen und Zahnradbahnen (Skilifte) dürfen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben (insbes. FFP-2-Maske) voraussichtlich am 24. Dezember öffnen. Die Bundesländer können weitere Vorgaben vorsehen.
Sportstätten:
Outdoor-Sportstätten bleiben geöffnet (z.B. Langlauf-Loipen und Eislaufplätze).
Freizeiteinrichtungen:
Das Betreten von Freizeiteinrichtungen (wie z.B. Theater,, Tanzschulen, Kinos, etc.) wird weiterhin verboten sein – voraussichtlich bis 18. Jänner 2021.
Gastronomie und Beherbergung:
Hinsichtlich Gastronomie und Beherbergung gibt es derzeit keine wesentlichen Änderungen, diese bleiben daher grundsätzlich auch weiterhin geschlossen (wenige Ausnahmen wie z. B. Betriebskantinen).
Öffnungen sind ab 18. Jänner 2021 vorgesehen (unter bestimmten Auflagen).
Veranstaltungen:
Auch Veranstaltungen bleiben weiterhin verboten. Die Ausnahmen sind im Wesentlichen gleichgeblieben.
Ab 18. Jänner 2021 gelten folgende Beschränkungen: 500 Personen Indoor, 750 Personen Outdoor. Es dürfen nur 50% der Kapazitäten der Plätze belegt sein.
Schulen:
Alle Schulstufen gehen von 7. bis 17. Jänner ins Distance Learning. Ab 18. Jänner soll wieder Unterricht vor Ort stattfinden.
Generelle Öffnungen ab 18. Jänner 2021 (unter strengen Auflagen insbesondere negative Corona-Tests) vorgesehen.
Hinweis:
Bis zur Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung durch die Bundesregierung können sich noch Änderungen ergeben
Eintrag 10.12.2020
Sg. Gäste und Freunde des Backhauses!
Als Beitrag, dass wir bald wieder aufsperren können, haben wir aus der Homepage des Landes OÖ. einige Hinweise zusammengefasst:
Unser Aufruf (wir hatten Anfang November Corona!):
Bitte geht alle Testen!
Die Bevölkerungstestungen finden von Fr 11. bis Mo 14. Dezember 2020 an allen Teststationen jeden Tag von 8:00 bis 20:00 statt.
Alle Infos unter: www.land-oberoesterreich.gv.at/245399.htm
Die Testaktion richtet sich grundsätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger ab 6 Jahren mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Oberösterreich. Auch Personen, die sich aus Arbeits- und Studiengründen in Oberösterreich aufhalten, dürfen teilnehmen.
Sie können sich dafür bereits seit 7. Dezember 2020 anmelden. Der COVID-19-Schnelltest ist freiwillig und kostenlos!
Testformular herunterladen:
www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Personenblatt_Antigentest.pdf
Häufig gestellt Fragen (FAQs) bezüglich Bevölkerungstestung:
www.land-oberoesterreich.gv.at/245624.htm
Wer darf nicht an der Testaktion teilnehmen?
Folgende Personen werden NICHT getestet:
Personen, die Symptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen (in diesem Fall bitte den Hausarzt oder die Gesundheitshotline 1450 kontaktieren),
Personen, die sich aus einem anderen Grund im häuslichen Krankenstand befinden,
Personen, die in den letzten drei Monaten wegen einer SARS-CoV-2-Positivtestung in behördlicher Absonderung waren,
Personen, die zurzeit in Quarantäne, Isolation oder in häuslicher Absonderung sind
Personen, die schon für einen anderweitigen behördlichen Termin für einen Test vorgemerkt sind
Personen, die berufsbedingt regelmäßig getestet werden
Kinder vor der Schulpflicht
Personen, die in Alten- und Pflegheimen wohnen
Personen, die sich stationär in einer Krankenhausbehandlung befinden
„Sonst gibt es keinen vernünftigen Grund, nicht teilzunehmen – außer Ausreden!“ (Gruß Hannes)
Dazupassend Christine Haiden am Do 10.12.2020 in den OÖN.: Bitte anklicken und vergrößern!
Betreff: Infos von Gerald Royda – Übermittlung des Nachricht von Frau Minister Köstinger
Die Bundesregierung stellt heute den Fahrplan der COVID-19 Massnahmen ab dem 7.12. und auch für die Wintersaison vor. Oberstes Ziel bleibt weiterhin, Kontakte zu meiden. Es bestehen auch künftig restriktive Einschränkungen im privaten und gesellschaftlichen Leben:
- Für Gastronomie, Tourismus- & Freizeitbetriebe sowie der Veranstalterbranche werden
die Maßnahmen (Betretungsverbote) bis einschließlich 06.01.2021 verlängert.
- Gleichzeitig werden die Wirtschaftshilfen bis Ende Dezember fortgesetzt: dazu zählt ein
Lockdown-Umsatzersatz von 50 % und die Verlängerung der verbesserten November-Kurzarbeit auch für Dezember
- Die Benützung von Seil- und Zahnradbahnen für Freizeitzwecke ist ab 24.12. zulässig, somit sind Tagesausflüge für Erholung und Sport gesichert. In geschlossenen Kabinen ist zusätzlich eine
Kapazitätsbeschränkung von 50 % vorgesehen.
- Das Betretungsverbot von Freizeiteinrichtungen bleibt aufrecht, Tierparks können ab 24.12. outdoor wieder öffnen.
Detailinformationen werden umgehend übermittelt. Mein Team und ich stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung – alle weiteren
Informationen sind unter www.sichere-gastfreundschaft.at abrufbar.
Liebe Grüße, Elli Köstinger
Eintrag Mo 2.11.2020 11:00
Im November sind Gastronomiebetriebe in ganz Österreich geschlossen, d.h. Konsumation vor Ort ist nicht möglich.
Abholung oder Lieferservice von Speisen und Getränken ist von 6-20:00 erlaubt (Speisen und Getränke brauchen vom Gesetz her nicht vorbestellt werden.)
Mindestabstand 1 m und Maskenpflicht - so wie bisher. Face-Shields sind nicht mehr erlaubt.
SPEZIELLE HINWEISE FÜR DIE PANDEMIEZEIT:
Eintrag Di 20.10.2020
Ab Freitag 23. Okt. 2020 00:00 gilt neu: (Der konkrete Verordnungstext wird uns erst zugeschickt.)
Innenbereich: Max. 6 Personen je Tisch, max. 6 P. je eintretende Gruppe bzw. alle in einem Haushalt gemeinsam lebende ( + minderj. Kinder)
Registrierungspflicht je Person/Haushalt mit Name und Tel.Nr. u/o e-Mail u/o
Wohnadresse. Bei Familien genügt 1 Kärtchen.
Aussenbereich: Max. 12 Personen je Tisch, max. 12 Personen je Gruppe (+minderj. Kinder)
Keine Reg.Pflicht im Aussenbereich.
ACHTUNG: Diese Eintragung auf dem folgend dargestellten Kärtchen dient ganz streng nur einer eventuell notwendigen Nachverfolgbarkeit bei Auftreten eines Covid-19-Verdachtsfalles im Lokal. wir müssen das ausgefüllte Kärtchen mindesten 28 Tage aufbewahren und spätestens nach 42 Tagen vernichtet haben.
Wir unterstützen Euch beim Ausfüllen - brauchts deswegen nicht zu Hause bleiben :-) ....
Wir tragen diese Aufgabe einmal mit Fassung.
SPEZIELLE HINWEISE FÜR DIE PANDEMIEZEIT:
Eintrag 28.9.2020
Die gute Nachricht - sehen wir's positiv:
Jetzt müssen wir öfter fortgehen!
Weil wir nur mehr max. 10 Personen gruppenweise annehmen/einlassen dürfen.
Die Regierung hat ein neue vorbeugende einschränkend Pandemieverordnung bekanntgegeben, siehe Spalte "HINWEISE ZUR PANDEMIEZEIT". Feiern in Innenräumen ist jetzt beschränkt auf 10 Personen. Im Gastgarten dürfen wir mit den leistungsfähigen Infrarotstrahlern und entsprechender Versorgung mit Decken und Jacken Gruppen bis 50 Personen aufnehmen.
Ansonst ist nichts schlimmes dran. Die Maskenpflicht wie schon im Juni/Juli halten wir aus, wichtig ist, dass die Wirtschaft weitergeht.
MEINE BITTE: Lassen wir uns die Freude am Leben nicht nehmen. Das Schlimmste ist nicht mit Corona zu leben, sondern wenn durch schwindende wirtschaftliche Grundlagen politische Instabilitäten entstehen. Weil dann könnte es sein, dass wir uns einmal an die zwar vielerorts nicht ganz harmlose aber dennoch friedliche Coronazeit zurücksehnen.
DARUM: Kommt auch weiterhin fest ist Wirtshaus, ins Geschäft, usw.
Im Namen der Familie, Euer Hannes Wild
Eintrag/Ergänzung 23.9.2020 - 10:00 Uhr:
Ab Montag 21.9.2020 gilt folgende neue Regelung lt. Regierungsverordnung.
WKO-Mitteilung von Di 22.9.2020 17:00 bzw. Auszug aus der konsolidierten Rechtsvorschrift des Bundes für Covid 19 Maßnahmen, Fassung vom 23.9.2020 (Homepage Rotes Kreuz www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162)
+ Abstand zu gruppenfremden Personen mindestens 1 m
+ Maskenpflicht in Innenräumen
Für Gäste beim Eintreten ins Lokal, am Weg zum und vom Tisch, zB. beim Gang zum Buffet, oder aufs WC usw., am Sitzplatz ist keine Maskenpflicht.
Für Betreiber und Mitarbeiter beim Kundenkontakt (oder Trennwand z.B. an der Kassa)
+ Gruppen von Max. 10 Personen plus der minderj. Kinder
(ausgenommen Seminarbetrieb und Begräbniszehrungen)
oder Gruppen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
+ Pro Tisch Max. 10 Personen plus der minderj. Kinder
+ Abstand zwischen deN Gästegruppen mind. 1 m, wenn keine Trennwände möglich sind.
+ Empfänge und Essen an Stehtischen sind im Innenbereich nicht möglich.
+ Konsumation ist in Innenräumen nur im Sitzen erlaubt.
+ Sperrstunde ist generell 01:00
+ Buffet: Selbstbedienung ist gestattet nach unmittelbarer Händedesinfektion
oder mit Einweghandschuhen oder Einwegvorlegebesteck
Im Gastgartenbereich sind Gruppen bis 100 Personen möglich, wobei ab 50 Personen ein Präventivkonzept notwendig wird. Unsere 10 neuen Strahler mit 1500 W machen eine hervorragende Arbeit, sodass wir für Gruppen bis 50 Personen bei entsprechender Gewandung und der richtigen Einstellung im Gastgarten unter den Großschirmen recht schöne Feiern gestalten können.
Eintrag Fr 17.7.2020
Ab heute gibts eine von als sehr sinnvoll erachtete einfache Gästeregistrierung mit Name und Tel.Nr.
Eine Person je Tisch genügt. Der Zettel dient nur im Ernstfall der Covid19-Behörde - sonst wird dieser wieder vernichtet. Auf Wunsch können Gäste diese Eintragung auch in eine Gästekarte umwandeln.
Eintrag Sa 11.7.2020 - 9:00
Mitteilung der WKO bezüglich Gastgarten und Maskenpflicht für Gäste: Entgegen der ersten Auslegung gilt jetzt auch die selbe Maskenpflicht wie in den Innenräumen - d.h. am Weg zum und vom Tisch ist auch im Gastgarten die Maske zu tragen.
Eintrag Do 9.7.2020
Mit heutigem Tag sind wir wieder in der Maskenpflicht mit zusätzlichen Bestimmungen.
Bis zum erfolgreichen Einsatz eines Impfstoffes wird das einfach immer wieder zum Alltag gehören.
Lassen wir uns trotz dieser Auflagen die Lebensfreude nicht nehmen. Wir müssen halt da durch 😊.
Und wir sind gern Teil Eurer Lebensfreude ….
+ Das Bedienungspersonal muss beim Kontakt mit dem Gast Maske tragen (Innen- und Aussenbereich), der Gast am Weg zum und vom Tisch. Im Gastgarten entfällt für den Gast die Maskenpflicht, wenn ein Abstand von 1m gewahrt werden kann.
+ Maximal 10 Personen dürfen an einem Tisch Platz nehmen. (Mindestabstand zur nächsten Gästerunde 1m)
+ Eine freiwillige Registrierung der Gästekontaktdaten (Name, Tel.Nr. Datum/Uhrzeit) ist im Falle einer
erfolgten Ansteckungsortung bei der sehr wichtigen Rückverfolgbarkeit hilfreich.
Deshalb werden wir solche Listen auf den Tischen auflegen.
Eintrag vom 25. Juni 2020
Das Backhaus startet gemeinsam mit seinen Künstlern, Musikern und Handwerkern mit dem neuen Backhauskalender "zurück in die neue Normalität" ..... Der Gastronomiebetrieb ist gesetzlich in bevorzugter Stellung, weil es sonst einfach nicht funktioniert. Umso wichtiger ist es, mit einem Mindestmaß an Umsicht und Sensibilität diese "neue Normalität" abzusichern. Besonders bei Veranstaltungen dürfen wir nicht darauf vergessen, dass das Virus noch nicht gänzlich besiegt ist..
Nach den Erfahrungen in der ersten Woche nach der Lockerung vom 15. Juni müssen wir besonders auf vier wichtige Regeln hinweisen:
+ Bitte nicht Händeschütteln - besonders älteren Semestern fällt das schwer.
+ Bitte keine Bussi - auch nicht am Ende einer schönen Feier !!! (Die Bussi-Gesellschaft ist bei uns kulturell sowieso gar nicht begründet! Echte und ehrliche Zuneigung kann man auch anders erweisen.)
+ 1 m Mindestabstand gilt ohne Maske umso mehr. Wir trachten mit den Tischaufstellungen danach, bzw. passt bitte beim intensiven Reden miteinander auch darauf auf.
+ Händewaschen - wir haben im Gastgartenbereich (bei der Hütte) zusätzlich ein neues Waschbecken mit Seifenspender montiert.
Lockerungsverordnung Fr 29. Mai 2020:
+ Feiern bis 100 P wieder möglich + 4 verschiedene Personen je Tisch plus Kinder bzw. plus Personen aus eigenem Haushalt (wird erst ab 15. Juni erweitert: Eintretende Gruppen dürfen dann wieder zusammensitzen.)
+ 1 m Abstand zwischen den Tischgruppen bleibt
Geplant ab 15. Juni: + MNS-Pflicht fällt für Gäste + Max. Öffnungszeit 01:00
ACHTUNG: Händeschütteln und Umarmung ist nach wie vor zu vermeiden!!!
Eintragung zur Wiedereröffnung am 15. Mai 2020
Wir haben in verschiedene Maßnahmen und Vorkehrungen investiert, um den öffentlichen Bestimmungen und den Bedürfnissen der Gäste gerecht zu werden. Mit vielen Einzelräumen gibt es auf Wunsch die Möglichkeit, den Aufenthalt im Backhaus in relativer Privatsphäre zu verbringen. Risikopatienten können wir besonders geschützte Sitzplatz-Bereiche reservieren - bitte uns zu verständigen, bzw. um Reservierung.
AKTIVER SCHUTZ DURCH ACHTSAMKEIT: Wir schützen uns trotz der zur Zeit geringen Ansteckungsmöglichkeit mit großer Achtsamkeit in unseren Begegnungen: Mindestabstand 1m, kein Händeschütteln und Umarmen, am Weg zum Tisch tragen wir beim Eintreten noch den Mundschutz. Mehrmaliges Händewaschen ist ein einfaches aber wirksames Hilfsmittel. Nicht einfach, aber wichtig: Mit den Händen nicht ins Gesicht fahren!
WIR HABEN VON UNS AUS FOLGEDE MASSNAHMEN GETROFFEN: + Die Speisekarte soll sich jeder nach Hause mitnehmen. Jeder Gast bekommt immer eine neue trendig auf Packpapier gedruckte frische Karte die auch als Tischauflage verwendet wird. Salz und Pfeffer kommen nur auf Verlangen in Briefchenform zum Gast. + Am WC sind die Handtuchspender neu mit Touch gekommen, in jeder Zelle gibt es jetzt eine Desinfektionsmöglichkeit. Die Wasserhähne sind sowieso schon kontaktlos.